20. November 2008
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Mit Versicherung meint man normalerweise einen Versicherer, also die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt. Versicherungsunternehmen unterliegen wie Banken in Deutschland besonderer staatlicher Kontrolle. Der Versicherungsnehmer ist der dem der Versicherungsschutz gewährt wird. Übliche Formen sind Krankenkassen, Lebensversicherungen, Rentenversicherung; beim Abschluss einer Versicherung empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich. Durch den Grundsatz der Spartentrennung, also Lebensversicherung, Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung und andere Schadensversicherungen und Unfallversicherungen müssen von rechtlich selbstständigen Versicherungsunternehmen betrieben werden, hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können.

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