20. November 2008
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Das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage (wie in der Marktwirtschaft üblich) nach Arbeitskraft bildet den Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber fordert die Arbeit des Arbeitnehmers durch den Arbeitsvertrag ein und zahlt dafür Lohn oder Gehalt. Der Arbeitsnehmer schreibt eine Bewerbung an den Arbeitgeber um einen Job auf dem Stellenmarkt zu erhalten.

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